PV-TRACKER

DARF ICH DAS?

PV-Tracker

Österreich

Darf ich einen PV-Tracker aufstellen und betreiben?
Die Gesetze sind unterschiedlich und sowohl auch die einzelnen Gemeinden haben verschiedene Ansichten. Es kann auch passieren das die Gemeinde durch die Seltenheit der Anlagen sich noch nicht darüber informiert hat. Gerne helfen wir Ihnen bei einer Bauanzeige weiter.
Die 2-achsigen PV-Tracker sind mit Agri-PV-Anlagen vergleichbar und werden besser behandelt als fix montierte Freiflächenanlagen, da die Nutzung unter der Modulfläche sehr gut möglich ist.

Hier eine Kurzübersicht der verschiedenen Bundesländer:
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/Kurzversion-Leitfaden-zur-Anzeige-und-Genehmigungspflicht-von-PV-Anlagen.pdf

Oberösterreich:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20UWD%20Abt_US/Photovoltaik_Leitfaden_2023_2.pdf

In Oberösterreich sind PV-Tracker mit einer Modulfläche kleiner als 50m² im Grünland/Landwirtschaftliche Nutzfläche lediglich Anzeigepflichtig sind. Somit kann die Anlage sehr einfach realisiert werden. Auf Baugrund und Gewerbegrund sind keine Einschränkungen gegeben. Größere Anlagen auf Grünland benötigen eine Baugenehmigung, wobei ein vereinfachtes Verfahren möglich ist.

Niederösterreich:
https://www.noe.gv.at/noe/Energie/Photovoltaik.html

In Niederösterreich sind PV-Tracker im Grünland von mehr als 50kWp Anzeigepflichtig. Wir empfehlen der Gemeinde Auskunft über die Größe und dem Aufstellort zu geben.

Steiermark:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11682131_79305527/5dd8d465/PV_Pr%C3%BCflisten_%C3%9Cberarbeitung_Letztversion_12042021.pdf

In der Steiermark sind Tracker bis zu einer Höhe von 3,5m meldepflichtig (die 3m Anlagen können per Steuerung auf 3,5m programmiert werden). Für Anlagen mit einer Höhe über 3,5m gibt es ein vereinfachtes Bauverfahren.
Diese Regelung ist für Anlagen kleiner als 50kWp gültig.

Kärnten:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_KA_20130726_49/LGBL_KA_20130726_49.html

In Kärnten ist die Errichtung eines Trackers in der Nähe von Gebäuden möglich. Dies bedarf einer entsprechenden Widmung. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer Gemeinde in Verbindung.

Tirol:
https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/erleichterung-fuer-pv-anlagen-in-kraft/#:~:text=Weitere%20Erleichterungen%20f%C3%BCr%20PV%2DAnlagen,die%2020%2DQuadratmeter%2DGrenze.

In Tirol sind Tracker mit einer Modulfläche kleiner als 100m² anzeigefrei und bewilligungsfrei und können auch im Grünland sofort und ohne Amtswege montiert werden.

Vorarlberg:
In Vorarlberg sind die Tracker bei der Gemeinde anzeigepflichtig.

Salzburg:
https://e5-salzburg.at/downloads/downloads-events-news/eea-gesetz-lgbl-32-2013.pdf?m=1367244775&

In Salzburg dürfen Tracker bis zu einer Größe von 200m², anzeigefrei im Grünland gebaut werden. Sollte das Projekt größer als 200m² sein, ist der Standort als Grünland-Solaranlagen auszuweisen.

Burgenland:
https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Buerger_und_Service/Kundmachungen/2021/PV_Rahmenrichtlinie_2020_50.pdf

Kleine PV-Freiflächenanlagen dienen der Selbstversorgung . Sie sind als Nebenanlagen des zugehörigen Gebäudes im Bauland zu verstehen und bedürfen daher keiner
gesonderten Ausweisung im Flächenwidmungsplan. Sie dürfen jedoch nur dann errichtet werden, wenn eine gebäudeintegrierte Lösung nicht sinnvoll realisiert werden kann.
Kleine PV-Freiflächenanlagen bis 35 m² Modulfläche dürfen im Wohnbauland (Widmungsarten
BW, BD, BG, BM, BfW) sowie in der Widmungsart Grünfläche-Hausgärten (GHg) errichtet werden. Damit kann der durchschnittliche jahresbilanzielle Elektrizitätsbedarf eines Privathaushaltes inklusive Elektroauto gedeckt werden. Für Betriebe im „Betriebsbauland“ (BB, BI) bilden 100 m²
Modulfläche die Obergrenze der Kleinanlagen

Wien:
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-photovoltaikanlagen.pdf

DEUTSCHLAND

In Deutschland sind Tracker bis zu einer Höhe von 3 Metern grundsätzlich Baugenehmigungsfrei. Tracker höher als 3 Meter, benötigen eine Genehmigung.

Unser Team unterstützt Sie gerne dabei.

PV-Tracker

Viele Vorteile

Maximale nutzbare Sonnenenergie

bis in die Abendstunden

8,25 kWp PV-Tracker entspricht einer

herkömmlichen Anlage mit 13,3 kWp (inkl. 15% Hitzestau, Jahresvergleich)

kein Hitzestau unter den Paneelen

In den Sommermonaten haben Sie dadurch zusätzlich 15% mehr Leistung gegenüber herkömmlichen PV-Anlagen.

Aufbau & Montagearbeiten

des PV-Trackers kann direkt über uns erfolgen. (Selbstmontage auch möglich)

auf wenig Platz umsetzbar

und individuell planbar

30 - 55% mehr Jahresleistung

als herkömmliche PV-Anlagen

Schnell & Unkompliziert

Wir melden uns bei dir